Anwältin für

Arbeitsstrafrecht

Besonderheiten bei der Vertretung von XYZ beim Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht bringt durch die stetig wachsende Bürokratie des Arbeitslebens erhebliche strafrechtliche Risiken für Unternehmer mit sich.

Besonders die zunehmenden Vorschriften und komplexen Regularien machen diesen Bereich anspruchsvoll, fehleranfällig und strafrechtlich relevant.

Verstöße gegen den Mindestlohn, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung sowie Verstöße gegen die Arbeitssicherheit sind nur einige der zahlreichen Delikte, die im Arbeitskontext vorkommen. Diese Bereiche werden heute von Zoll- und Arbeitsschutzbehörden intensiv überwacht.

Zu den häufigsten Delikten gehören
Schwarzarbeit
die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften,
unzulässige Arbeitnehmerüberlassung,
Sozialversicherungsbetrug
Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Lohnsteuerhinterziehung

Solche arbeitsrechtlichen Verstöße können zudem hohe Bußgelder und steuerrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs treten häufig auch Vorwürfe der Lohnsteuerhinterziehung auf. In solchen Fällen ist es entscheidend, die verschiedenen beteiligten Institutionen – wie Finanzbehörden, Zoll, Staatsanwaltschaft und Rentenversicherung – sowie deren Interessen und Vorgehensweisen zu berücksichtigen. Mit Verhandlungsgeschick und praktischen Erfahrungen in diesen komplexen Situationen streben wir eine umfassende Lösung an. Bei Fragen des Arbeitsrechts, Insolvenzrechts oder Gesellschaftsrechts kooperieren wir eng mit Experten aus unserem Netzwerk.

Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch betroffene Individualpersonen umfassend in allen Aspekten des Arbeitsstrafrechts – stets mit Blick auf mögliche steuerliche Konsequenzen, Haftungsrisiken und die Gefahr registerrechtlicher Eintragungen, die Sie bei öffentlichen Ausschreibungen ausschließen könnten. In einem sich ständig wandelnden Regelwerk begleite ich Sie mit gezielter Beratung und einer klaren Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen zu wahren und Risiken zu minimieren.

Erhärtet sich im Zuge der Ermittlungen ein Verdacht, wird das unternehmerische Fehlverhalten zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet, in besonders schweren Fällen bisweilen als Straftat, für die sich in der Regel die Unternehmensleitung zu verantworten hat.

Sind Sie Beschuldigter oder Angehöriger eines Beschuldigten?
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. In Notsituationen bin ich 24/7 für Sie zu erreichen.

Kanzlei in Konstanz

07531 – 28670

Notfall 24/7

0151 – 614 66244

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