Insolvenzstrafrecht:
Insolvenzverschgleppung & Bankrott
Wussten Sie schon:
dass das Insolvenzgericht jede Insolvenzakte an die Staatsanwaltschaft weiterleitet?
dass durch den Insolvenzverwalter fast immer Straftaten oder zumindest Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden?
dass sich die Justiz im Regelfall auf die oft unvollständigen Angaben des Insolvenzverwalters stützt?
dass bereits der Versuch der Begehung einer Insolvenzstraftat oder fahrlässiges Verhalten strafbar sein kann?
dass eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat gem. § 6 Abs. 2 GmbHG zu einem einem Berufsverbot führen kann?
dass eine strafrechtliche Verurteilung die Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz verhindern kann?
dass Insolvenzanträge gewöhnlich ein bis zwei Jahre zu spät eingereicht werden, dies aber als Insolvenzverschleppung strafbar ist?
Strafrechtliche Verfahren im Bereich der Insolvenzdelikte machen den größten Teil der Wirtschaftsstrafverfahren aus. Das liegt daran, dass jede Insolvenzakte von der Staatsanwaltschaft auf den Verdacht von Insolvenz- und Bankrottstraftaten überprüft wird. In rund der Hälfte der Fälle werden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Angesichts der jüngsten Wirtschaftskrisen, die durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise ausgelöst wurden, sehen sich immer mehr Vorstände und Geschäftsführer mit strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Der Gesetzgeber hat versucht, die Auswirkungen dieser Krisen durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere das Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG), abzumildern.
In Krisensituationen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die strafrechtlichen Risiken für Unternehmer durch kompetente Beratung zu reduzieren. Je früher externe strafrechtliche Präventivberatung in Anspruch genommen wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Sanierungskonzept im Falle einer Insolvenz keine strafrechtlichen Risiken birgt und keine berufsrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.
Aktuell sind die Ermittlungsverfahren stark durch die Corona-Pandemie beeinflusst. Es ist wichtig, die Zeiträume des erhobenen Tatvorwurfs genau zu analysieren und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen auf den jeweiligen Fall anzuwenden.
Unsere Kanzlei bringt die nötige Expertise mit, um entscheidende Risiken zu identifizieren und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um eine mögliche Einstellung des Verfahrens zu erreichen. So können wir auch berufsrechtliche Konsequenzen, wie eine fünfjährige Sperre als Vorstand oder Geschäftsführer, ausschließen.