Besonderheiten bei Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
Risiken und Verteidigungsstrategien für Steuerpflichtige
Das Steuerstrafrecht nimmt heute einen zunehmend wichtigen Platz im Rechtswesen ein, da sich die Grenzen zwischen legalen Steuergestaltungen und strafbarer Steuerhinterziehung oft nur schwer ziehen lassen. Besonders für Laien ist es schwierig, den feinen Unterschied zu erkennen, und schon kleine Fehler können weitreichende Konsequenzen haben. Einst als Kavaliersdelikt betrachtet, ist Steuerhinterziehung mittlerweile mit erheblichen Strafen belegt und steht im Fokus der staatlichen Strafverfolgung. Dies betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern vermehrt auch Unternehmer.
Gerade in den Bereichen der Umsatzsteuer und Lohnsteuer geraten auch solche ins Visier der Steuerfahndung, die sich keiner Straftat bewusst sind. Wer jedoch Einkünfte verschweigt oder in Steuererklärungen unrichtige Angaben macht, riskiert gravierende finanzielle und strafrechtliche Folgen.
Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder
Steuerhinterziehung wird als Straftat geahndet, die entweder mit Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sanktioniert wird. Zusätzlich sind die hinterzogenen Steuern inklusive Hinterziehungszinsen zurückzuzahlen. In diesem Zusammenhang spielen auch längere Verjährungsfristen eine Rolle, was die Aufklärung von Altfällen begünstigt. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) kann jedoch bei frühzeitigem und vollständigem Offenlegen von Versäumnissen eine strafrechtliche Verfolgung abwenden, allerdings häufig nur unter Zahlung eines Zuschlags (§ 398a AO).
Selbst geringfügige Nachlässigkeiten oder Unachtsamkeit werden dabei von der Finanzverwaltung ernst genommen und zumindest als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Unwissenheit, mangelnde finanzielle Übersicht oder auch fahrlässige Versäumnisse können zwar ursächlich sein, entlasten jedoch nicht. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sind stetig gewachsen, ebenso wie die Erwartungen an Compliance-Maßnahmen im unternehmerischen Bereich. Auch außerstrafrechtliche Konsequenzen, beispielsweise berufs- oder gewerberechtliche Auflagen, können ein erhebliches Risiko darstellen und die berufliche Zukunft belasten.
Intensivierte Prüfungen und verstärkte Kontrollen
Das Interesse der Finanzbehörden an der Verfolgung steuerlicher Verstöße hat in den letzten Jahren merklich zugenommen. Die Abgabe steuerlicher Verfahren an Straf- und Bußgeldstellen ist stark angestiegen, und mit ihr die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen und Einzelpersonen in steuerstrafrechtliche Ermittlungen geraten. Dabei hat auch die Kontrolle über Erkundigungs- und Offenlegungspflichten für Steuerpflichtige zugenommen, was durch die hohe Regelungsdichte und die ständigen Änderungen im Steuerrecht erschwert wird.
Eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume sowie die Beschlagnahme relevanter Unterlagen durch die Steuerfahndung können bei Einleitung eines Verfahrens überraschend erfolgen. Die Komplexität des Steuerrechts mit seinen ständig wechselnden Vorgaben erschwert es Steuerpflichtigen zusätzlich, stets den Überblick zu behalten. Daher ist eine frühzeitige Beratung durch spezialisierte Experten unverzichtbar, um Risiken zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern.
Strategien und Handlungsoptionen für Steuerpflichtige
Sollte gegen Sie ein Steuerstrafverfahren geführt werden, sollten Sie nicht zögern, fachkundigen Rat durch einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht ggf. in Kombination mit einem kompetenten Team aus Steuerberatern in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen bei der Prüfung des eigenen Verhaltens, begleiten die Anfertigung von Selbstanzeigen und vertreten Mandanten in allen Phasen eines Steuerstrafverfahrens. Nur durch eine frühzeitige und umfassende Beratung lässt sich das Risiko minimieren, schwerwiegenden finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein.