Anwältin für

Sexualstrafecht

Besonderheiten bei der Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden

Das Sexualstrafrecht zählt zu den sensibelsten und emotional aufgeladensten Bereichen des Strafrechts. Wer sich mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert sieht, befindet sich oft in einer existenziellen Ausnahmesituation. Bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, der Vergewaltigung, der sexuellen Belästigung oder beispielsweise dem Besitz von Kinderpornografie stehen neben den strafrechtlichen Vorwürfen erhebliche persönliche und soziale Konsequenzen im Raum. Die gesellschaftlichen Vorurteile können früh zu einer Vorverurteilung führen, noch bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist.

Das Verteidigungsziel im Sexualstrafrecht besteht daher weit mehr als nur darin, einen Freispruch, eine Einstellung oder eine möglichst milde Strafe zu erreichen. Häufig geht es auch darum, die Rechte und die Würde des Mandanten zu wahren, eine sachliche und faire Aufklärung sicherzustellen und die Auswirkungen des Vorwurfs auf das Leben der Betroffenen zu minimieren.
Ihre persönliche Integrität muss gewahrt werden.

Oftmals fehlen objektive Beweismittel (Aussage gegen Aussage), und das Verfahren stützt sich primär auf die Glaubwürdigkeit der geschädigten Zeugen. Die Verteidigung muss daher präzise, analytisch und umsichtig agieren, um etwaige Widersprüche oder Lücken in der Beweisführung herauszuarbeiten. Ein sorgfältiger Umgang mit den Aussagen und eine gründliche Untersuchung aller Umstände des Falles sind unerlässlich, um voreilige Schlussfolgerungen zu vermeiden.

Im Sexualstrafrecht ist das Verteidigungsziel stets individuell auf den konkreten Fall zugeschnitten.

Grundsätzlich stehen dabei folgende Ziele im Vordergrund:

Unvoreingenommene Aufklärung des Sachverhalts:
Sexualstrafverfahren sind oft geprägt von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen die Glaubwürdigkeit der Beteiligten eine zentrale Rolle spielt. Mein Ziel ist es, durch eine detaillierte Prüfung aller Beweismittel und Aussagen eine sachliche Grundlage für das Verfahren zu schaffen. Hierbei gilt es, voreiligen Schlussfolgerungen oder pauschalen Vorverurteilungen entgegenzutreten.

Vermeidung oder Minimierung strafrechtlicher Konsequenzen:
Ein Freispruch ist das erklärte Ziel, sofern die Vorwürfe unberechtigt oder nicht hinreichend beweisbar sind. Ist eine Verurteilung nicht abzuwenden, arbeite ich darauf hin, das Strafmaß zu reduzieren und die persönlichen, beruflichen und sozialen Folgen für meine Mandanten zu minimieren.

Wahrung der Grundrechte:
Ein zentraler Bestandteil der Verteidigung ist die Durchsetzung der Rechte des Mandanten, insbesondere des Rechts auf ein faires Verfahren, auf die Unschuldsvermutung und auf Achtung der Privatsphäre.

Psychosoziale Unterstützung:
Neben der juristischen Unterstützung ist es essenziell, Mandanten durch die emotionale Belastung eines solchen Verfahrens zu begleiten. Eine klare Kommunikation, Empathie und ein offenes Ohr für Sorgen sind Teil meines Ansatzes.

Warum ist eine frühe spezialisierte Verteidigung wichtig?

Bereits der Anfang eines Sexualstrafverfahrens ist entscheidend für dessen weiteren Verlauf. Fehler oder Versäumnisse in den ersten Phasen können sich später kaum noch korrigieren lassen. Die folgenden Punkte verdeutlichen, warum eine frühzeitige Verteidigung durch eine spezialisierte Strafverteidigerin unabdingbar ist:

1. Schutz vor voreiligen Maßnahmen
Sexualstrafverfahren sind häufig geprägt von schnellen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden, wie etwa Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder vorläufigen Festnahmen. Ohne qualifizierte rechtliche Unterstützung laufen Betroffene Gefahr, sich unbedacht selbst zu belasten oder Rechte zu verlieren. Eine spezialisierte Verteidigung stellt sicher, dass frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um überzogene Eingriffe abzuwehren.

2. Aussageverhalten und Kommunikation mit den Behörden
Die erste Vernehmung oder Kontaktaufnahme durch die Polizei ist oft der Moment, in dem Fehler gemacht werden, die den gesamten Verlauf des Verfahrens negativ beeinflussen können. Viele Beschuldigte sind in diesem Moment emotional überfordert und neigen dazu, spontan Aussagen zu machen, die sie später bereuen. Als spezialisierte Strafverteidigerin begleite ich meine Mandanten von Anfang an und berate sie, ob und wann es sinnvoll ist, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

3. Sachliche Überprüfung der Vorwürfe
Sexualstrafverfahren stehen unter einem besonderen öffentlichen und medialen Druck. Dies kann dazu führen, dass Ermittlungen voreingenommen geführt werden oder bestimmte Beweismittel nicht ausreichend gewürdigt werden. Eine frühe Einschaltung einer Verteidigerin gewährleistet, dass der Sachverhalt umfassend und objektiv geprüft wird. Ich analysiere jede Aussage, jedes Gutachten und jede Spur im Detail, um Ungereimtheiten aufzudecken und Schwachstellen in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft zu identifizieren.

4. Schutz der Privatsphäre und der Reputation
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht kann auch dann schon gravierende Auswirkungen auf das Leben eines Beschuldigten haben, wenn er sich später als unbegründet herausstellt. Eine spezialisierte Verteidigung sorgt dafür, dass Ihre Privatsphäre so weit wie möglich gewahrt bleibt und unnötige öffentliche Bekanntmachungen vermieden werden.

5. Vorbereitung auf das Hauptverfahren
Ist eine Anklage unvermeidbar, sind die Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine durchdachte Strategie und die sorgfältige Vorbereitung auf das Hauptverfahren erhöhen die Chancen, die Vorwürfe zu entkräften oder mildernde Umstände geltend zu machen.
Meine Herangehensweise: Fachwissen, Engagement und Menschlichkeit
Als Rechtsanwältin, die sich auf Sexualstrafrecht spezialisiert hat, vereine ich juristisches Fachwissen mit der nötigen Sensibilität für die besonderen Anforderungen dieses Rechtsgebiets. Meine Mandanten können sich darauf verlassen, dass ich:
Fachlich fundiert und strategisch klug handle: Durch regelmäßige Fortbildungen und die intensive Beschäftigung mit der Rechtsprechung im Sexualstrafrecht stelle ich sicher, dass meine Verteidigungsstrategien stets auf dem neuesten Stand sind.
Engagiert für ihre Interessen eintrete: Ich kämpfe mit vollem Einsatz dafür, dass die Rechte meiner Mandanten gewahrt werden und dass sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.
Menschlich und respektvoll begegne: Sexualstrafverfahren sind für die Betroffenen oft eine der schwierigsten Zeiten ihres Lebens. Daher lege ich großen Wert darauf, meine Mandanten nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zu unterstützen.

Ihr Vertrauen ist mein Antrieb.

Verteidigung im Sexualstrafrecht: Individuelle Schicksale

Das Sexualstrafrecht ist ein hochsensibler Bereich, in dem menschliche Schicksale und unterschiedlichste Geschehensabläufe aufeinandertreffen. Jeder Fall ist einzigartig, geprägt von individuellen Hintergründen und komplexen Dynamiken. Dies spiegelt sich auch in der Vielzahl strafrechtlich relevanter Handlungsweisen wider, die vom Gesetzgeber erfasst werden.
In meiner Tätigkeit als Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht sehe ich es als meine Aufgabe, jeden Mandanten vorurteilsfrei und mit vollem Einsatz zu vertreten – unabhängig von der Schwere des Vorwurfs oder der gesellschaftlichen Stigmatisierung, die damit einhergeht. Das Recht auf Verteidigung ist ein fundamentaler Bestandteil unseres Rechtsstaats, und ich setze mich dafür ein, dass dieses Recht für jeden Beschuldigten gewahrt bleibt.

Überblick über einige typische Vorwürfe im Sexualstrafrecht

Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Der Vorwurf der Vergewaltigung zählt zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen, die im Sexualstrafrecht erhoben werden können. Die rechtlichen Konsequenzen sind einschneidend, ebenso wie die sozialen und beruflichen Auswirkungen. Hinzu kommt, dass diese Verfahren oft durch Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt sind, bei denen die Glaubwürdigkeit der Beteiligten eine zentrale Rolle spielt.

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Sexuelle Belästigung umfasst eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die als übergriffig oder unangemessen wahrgenommen werden. Die Grenzen zwischen strafrechtlich relevanten Handlungen und sozial unerwünschtem Verhalten sind oft fließend, was eine detaillierte Prüfung jedes einzelnen Falles erforderlich macht.

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (§§ 176 ff. StGB)
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wiegt schwer und hat für die Beschuldigten oft gravierende Auswirkungen, selbst wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet erweisen. Gerade in diesen Fällen ist es essenziell, dass der Sachverhalt ohne Vorurteile und mit höchster Sorgfalt untersucht wird.

Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB)
Bereits der Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Inhalten ist strafbar und zieht empfindliche Strafen nach sich. Besonders herausfordernd sind Fälle, in denen fragliche Inhalte unwissentlich heruntergeladen wurden, etwa durch automatische Downloads. Auch hier ist eine differenzierte und sachliche Analyse der Vorwürfe unabdingbar.

Menschenhandel und Zwangsprostitution (§§ 232, 232a StGB)
Bei diesen komplexen Vorwürfen mit häufig internationale Verflechtungen wird von Seiten der Justiz mit besonderem Aufwand ermittelt. Verdeckte Ermittlungen wie die Abhörung von Telefongesprächen oder der Einsatz von V-Männern sind keine Seltenheit. Diese Fälle erfordern nicht nur juristische Expertise, sondern auch ein besonderes Verständnis für die spezifischen Hintergründe und Strukturen.

Grundprinzip: Vorurteilsfreie Verteidigung

Jeder Mensch hat das Recht auf eine faire Behandlung und eine engagierte Verteidigung, unabhängig davon, welcher Vorwurf im Raum steht. Ich trete für meine Mandanten ein, ohne Vorverurteilungen oder gesellschaftliche Stigmatisierungen. Mein Ziel ist es, den Sachverhalt vollständig und unvoreingenommen aufzuklären, eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die bestmögliche Lösung zu erreichen – sei es durch Freispruch, Verfahrenseinstellung oder die Reduzierung von Sanktionen.

Die Bandbreite der Vorwürfe im Sexualstrafrecht zeigt, wie unterschiedlich die zugrunde liegenden Situationen sein können. Deshalb ist jeder Fall eine individuelle Herausforderung, die differenziert betrachtet werden muss. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, mein Engagement und meine vorurteilsfreie Herangehensweise, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Lösung zu erzielen.

Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit wir gemeinsam Ihre Verteidigung in die Hand nehmen können.

Sind Sie Beschuldigter oder Angehöriger eines Beschuldigten?
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. In Notsituationen bin ich 24/7 für Sie zu erreichen.

Kanzlei in Konstanz

07531 – 28670

Notfall 24/7

0151 – 614 66244

Als in Konstanz sowie bundesweit bestens vernetzte Rechtsanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie auch in folgenden Rechtsgebieten:

Gewaltdelikte

Vermögensdelikte und
Eigentumsdelikte

BtM

Sexualstrafrecht

Jugendstrafrecht

Haftsachen

Straßenverkehrsdelikte u. Verkehrsrecht

Opfervertretung

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