VERA EBERZ
Rechtsanwältin für Strafrecht
Effektive Strafverteidigung unabhängig von Schuld oder Unschuld
Eine gute und wirksame Strafverteidigung steht und fällt mit der Fähigkeit und der Einsatzbereitschaft des Anwalts.
Als Anwältin und Strafverteidigerin habe ich mich auf das Strafrecht und dessen Nebengebiete spezialisiert und kann daher eine optimale Beratung und Vertretung vor Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und Vollzugsanstalten gewährleisten.
Ich vertrete in Konstanz sowie bundesweit Privatpersonen und Unternehmen in allen Stadien des Strafverfahrens als Wahl- oder Pflichtverteidigerin. Ich setze mich für Opfer im Rahmen der Nebenklagevertretung oder als Zeugenbeistand ein und bin auch in Haftsachen Ihre richtige Ansprechpartnerin.
Ich vertrete Sie in den folgenden Rechtsgebieten
Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin aus Konstanz vertrete ich Sie in sämtlichen strafrechtlichen Verfahren sowie in themenverwandten Rechtsgebieten wie dem Strafvollstreckungsrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.
Zudem bin ich im Straßenverkehrsrecht Ihre richtige Ansprechpartnerin.
Ich verteidige Sie in Angelegenheiten mit führerscheinrechtlichen Bezügen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgeldsachen und Schadensregulierungen.
Hinsichtlich ausländerrechtlichen Folgefragen, welche im Zusammenhang mit einem Strafverfahren stehen, bin ich interdisziplinär bestens vernetzt.
Gewaltdelikte
Gewaltdelikte sind solche Straftaten, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit des Einzelnen und das Leben richten. Das Spektrum strafrechtlich sanktionierter Handlungen ist groß und reicht von geringen Straftatbeständen wie Nötigung bis hin zur schwersten Kriminalität wie etwa Mord und Totschlag.
Vermögensdelikte und
Eigentumsdelikte
Diebstahl, Raub und Betrug. Das Alltagsgeschäft der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte.
Häufig handelt es sich dabei um Bagatelldelikte, weshalb es durch eine effektive Strafverteidigung möglich ist, das Verfahren frühzeitig zu beenden, etwa durch einen Strafbefehl oder Einstellung des Verfahrens unter Auflage.
Betäubungsmitteldelikte
Ist der Besitz von geringen Mengen erlaubt? Was ist überhaupt eine geringe Menge? Was bedeutet der Grundsatz „Therapie statt Strafe“? Erfahren Sie hier mehr zu der Strafbarkeit von Besitz, Einfuhr oder Ausfuhr, Herstellen oder Anbauen und dem Handeltreiben mit BtM. Informieren Sie sich auch, welche Folgen eine entsprechende Verurteilung auf Ihren Führerschein haben kann.
Sexualdelikte
Ein hochsensibles Rechtsgebiet, bei welchem häufig Aussage gegen Aussage steht! Das Strafverfahren bei einem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der Vergewaltigung ist unglaublich belastend. Enorme gesellschaftliche, berufliche und soziale Konsequenzen sind häufig die Folge. Eine vorurteilsfreie Verteidigung daher dringend notwendig.
Jugendstrafrecht
Das JGG trifft eine Reihe von Regelungen, die von dem allgemeinen StGB und der StPO abweichen und für den Beschuldigten von gravierendem Vorteil sind. Aber wann greift das JGG überhaupt? Was ist eigentlich der strafrechtliche Unterschied zwischen einem Kind, Jugendlichen und einem Heranwachsenden? Finden Sie hier Antworten.
Haftsachen
Die Haft ist für jeden Betroffenen und Angehörigen eine unfassbare Belastung. Aufgabe eines Strafverteidigers ist es daher auf die Aufhebung der Untersuchungshaft, sowie auf die Aussetzung der Strafhaft hinzuwirken. Wie das geht und wie ich mich darüber hinaus für meine Mandanten in Haft einsetze, erfahren Sie hier.
Opfervertretung
Der Strafprozess ist nicht opferorientiert. Das bedeutet, dass sich die Rolle der Geschädigten in der Regel auf die Zeugenaussage beschränkt. Geschädigte haben jedoch mehr Rechte, welche Sie wahrnehmen können und auch sollten. Insbesondere haben Sie einen Entschädigungsanspruch, der jedoch durch ein besonderes Verfahren geltend gemacht werden muss.
Straßenverkehrsdelikte, Verkehrsrecht u. Ordnungswidrigkeiten:
Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken. Die möglichen Regelbrüche im Straßenverkehr sind vielfältig. Folgen können u.a. ein Strafverfahren, ein Bußgeldbescheid oder auch private Schadensersatzpflichten sein. In jedem Fall bedarf es der bestmöglichen Verteidigung.
Sind Sie Beschuldigter oder Angehöriger eines Beschuldigten?
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt?
Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. In Notsituationen bin ich 24/7 für Sie zu erreichen.
Effektive Strafverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren.
Die Entscheidung des Gerichts hängt maßgeblich davon ab, welche Beweise während den polizeilichen Ermittlungen, also bei Durchsuchungen, Zeugenbefragungen, Beschuldigtenvernehmungen, Abhörungen etc. gewonnen werden konnten.
Aufgabe eines Strafverteidigers ist es daher, bereits während des Ermittlungsverfahrens dafür zu sorgen, dass diese Verfahrensregeln eingehalten werden, dem Beschuldigten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft beizustehen sowie sich für seine Rechte einzusetzen.
Auch vor Gericht kann sich der Angeklagte gegen die Staatsgewalt alleine kaum durchsetzen. Es bedarf eines Strafverteidigers, der die Interessen und Rechte seines Mandanten, unabhängig von Schuld oder Unschuld kompetent und mit viel Engagement vertritt.
Nur so kann ein faires Verfahren gewährleistet werden.