Anwältin für

Vermögensdelikte & Eigentumsdelikte

Vermögensdelikte und Eigentumsdelikte sind die häufigsten Straftaten in Deutschland

Die Vermögens- und Eigentumsdelikte sind mit über 60 % die am häufigsten von der Polizei aufgenommenen Delikte. Dabei handelt es sich größtenteils um Bagatelldelikte, wie beispielsweise kleinere Ladendiebstähle. Sie sind somit Alltagsgeschäft der Justiz. Gerade deshalb wird aber häufig nicht so genau hingeschaut und Fehler der Ermittlungsbehörden sind folglich vorprogrammiert.

Vermögensdelikte

Unter Vermögensdelikten versteht man, im weitesten Sinne, alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen eines anderen richten und dabei einen wirtschaftlichen Vermögensschaden zur Folge haben.

Eigentumsdelikte

Darunter fallen Straftaten, die sich gegen das Eigentum einer anderen Person richten. Ein wirtschaftlicher Schaden ist dabei nicht erforderlich. Damit ist beispielsweise auch der Diebstahl eines defekten und wertlosen Gegenstandes strafbar.

Die relevantesten Straftaten in diesem Bereich sind:

  • Diebstahl
  • Diebstahl mit Waffen
  • Bandendiebstahl
  • Unterschlagung
  • Sachbeschädigung
  • Raub
  • Erpressung
  • Begünstigung
  • Hehlerei
  • Betrug
  • Computerbetrug
  • Subventionsbetrug
  • Kreditbetrug
  • Kapitalanlagenbetrug
  • Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Erschleichen von Leistungen

Das Alltagsgeschäft der Justiz

Um eine Überlastung der Ermittlungsbehörden und der Gerichte zu vermeiden, wird eine Vielzahl der kleineren Delikte bereits im Ermittlungsverfahren unter Auflage eingestellt. Das gilt beispielsweise für kleinere Sachbeschädigungsdelikte, Diebstahlsdelikte sowie das Erschleichen von Leistungen.

In anderen Fällen erlässt das Gericht einen Strafbefehl. Das bedeutet, dass der Beschuldigte ohne mündliche Hauptverhandlung meist zu einer Geldstrafe verurteilt wird, falls dieser dagegen keinen Einspruch erhebt. Gerade hier passieren den Behörden jedoch oft Fehler!

Achtung! Häufige Fehler der Staatsanwaltschaft

Da in diesen Fällen keine Hauptverhandlung vor Gericht stattfindet, kann der Sachverhalt meist nicht abschließend geklärt werden. So kommt es beispielsweise vor, dass nach Wertung aller objektiven Beweismittel überhaupt kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Staatsanwaltschaft die Geldstrafe unverhältnismäßig hoch bemisst.

Der Beschuldigte ist jedoch trotzdem geneigt, diese Verfahrensbeendigung anzunehmen, da er so eine belastende und auch teure Gerichtsverhandlung vermeiden  kann. Dabei werden aber die Konsequenzen, welche sich vielleicht erst bei der nächsten Bewerbung oder bei einem Konzessionsantrag ergeben, häufig unterschätzt.

Wann sollten Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl erheben?

Grundlage für einen Strafbefehl ist der hinreichende Tatverdacht. Liegen für die Straftat keine ausreichenden Beweismittel vor, haben Sie Anspruch darauf, dass das Verfahren ohne rechtliche und finanzielle Folgen für Sie eingestellt wird.

Zudem muss sich die Bemessung der Strafe an objektive Kriterien halten. Ist die Strafe zu hoch angesetzt, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Korrektur.

Zögern Sie nicht, mich bei Erhalt eines Strafbefehls zu kontaktieren. Die Einspruchsfrist beträgt lediglich 2 Wochen!

Sind Sie Beschuldigter oder Angehöriger eines Beschuldigten?
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. In Notsituationen bin ich 24/7 für Sie zu erreichen.

Kanzlei in Konstanz

07531 – 28670

Notfall 24/7

0151 – 614 66244

Als in Konstanz sowie bundesweit bestens vernetzte Rechtsanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie auch in folgenden Rechtsgebieten:

Gewaltdelikte

Vermögensdelikte und
Eigentumsdelikte

BtM

Sexualstrafrecht

Jugendstrafrecht

Haftsachen

Straßenverkehrsdelikte u. Verkehrsrecht

Opfervertretung

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