Vermögensdelikte und Eigentumsdelikte sind die häufigsten Straftaten in Deutschland
Die Vermögens- und Eigentumsdelikte sind mit über 60 % die am häufigsten von der Polizei aufgenommenen Delikte. Dabei handelt es sich größtenteils um Bagatelldelikte, wie beispielsweise kleinere Ladendiebstähle. Sie sind somit Alltagsgeschäft der Justiz. Gerade deshalb wird aber häufig nicht so genau hingeschaut und Fehler der Ermittlungsbehörden sind folglich vorprogrammiert.
Die relevantesten Straftaten in diesem Bereich sind:
- Diebstahl
- Diebstahl mit Waffen
- Bandendiebstahl
- Unterschlagung
- Sachbeschädigung
- Raub
- Erpressung
- Begünstigung
- Hehlerei
- Betrug
- Computerbetrug
- Subventionsbetrug
- Kreditbetrug
- Kapitalanlagenbetrug
- Untreue
- Urkundenfälschung
- Erschleichen von Leistungen
Das Alltagsgeschäft der Justiz
Um eine Überlastung der Ermittlungsbehörden und der Gerichte zu vermeiden, wird eine Vielzahl der kleineren Delikte bereits im Ermittlungsverfahren unter Auflage eingestellt. Das gilt beispielsweise für kleinere Sachbeschädigungsdelikte, Diebstahlsdelikte sowie das Erschleichen von Leistungen.
In anderen Fällen erlässt das Gericht einen Strafbefehl. Das bedeutet, dass der Beschuldigte ohne mündliche Hauptverhandlung meist zu einer Geldstrafe verurteilt wird, falls dieser dagegen keinen Einspruch erhebt. Gerade hier passieren den Behörden jedoch oft Fehler!
Achtung! Häufige Fehler der Staatsanwaltschaft
Da in diesen Fällen keine Hauptverhandlung vor Gericht stattfindet, kann der Sachverhalt meist nicht abschließend geklärt werden. So kommt es beispielsweise vor, dass nach Wertung aller objektiven Beweismittel überhaupt kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Staatsanwaltschaft die Geldstrafe unverhältnismäßig hoch bemisst.
Der Beschuldigte ist jedoch trotzdem geneigt, diese Verfahrensbeendigung anzunehmen, da er so eine belastende und auch teure Gerichtsverhandlung vermeiden kann. Dabei werden aber die Konsequenzen, welche sich vielleicht erst bei der nächsten Bewerbung oder bei einem Konzessionsantrag ergeben, häufig unterschätzt.
Wann sollten Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl erheben?
Grundlage für einen Strafbefehl ist der hinreichende Tatverdacht. Liegen für die Straftat keine ausreichenden Beweismittel vor, haben Sie Anspruch darauf, dass das Verfahren ohne rechtliche und finanzielle Folgen für Sie eingestellt wird.
Zudem muss sich die Bemessung der Strafe an objektive Kriterien halten. Ist die Strafe zu hoch angesetzt, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Korrektur.
Zögern Sie nicht, mich bei Erhalt eines Strafbefehls zu kontaktieren. Die Einspruchsfrist beträgt lediglich 2 Wochen!