Anwältin für

Straßenverkehrsdelikte, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten

Das „kleine Strafrecht“

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird häufig als das „kleine Strafrecht“ bezeichnet.
Zweck des Ordnungswidrigkeitenrechts ist es, Verfehlungen in Alltagssituationen zu ahnden, ohne sie als kriminelle Handlung einzustufen. Betroffene sollen nicht bestraft, sondern eher wachgerüttelt und gewarnt werden.

Was sind mögliche Ordnungswidrigkeiten?

Die Palette der alltäglichen Verfehlungen, welche als ordnungswidrig eingestuft werden, ist endlos und reicht von Lärm- und Geruchsbelästigungen, die von Privatwohnungen, Gaststätten oder Diskotheken ausgehen, über Falschbeladung von Ladeflächen in Lastkraftwagen, Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zur Werbung für Prostitution.

Eine besondere Rolle spielt das Ordnungswidrigkeitenrecht jedoch im Straßenverkehr. Das Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Nichteinhaltung von Abständen, das falsche Parken und diverse verkehrsrechtliche Verfehlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Relevant ist das Ordnungswidrigkeitenrecht jedoch auch im Steuerrecht, so stellt die Steuerhinterziehung eine Straftat dar, die Steuerverkürzung aber eine Ordnungswidrigkeit.

Folgen einer Ordnungswidrigkeit:
Der Bußgeldbescheid

Um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten, werden solche Verfehlungen, anders als im Strafrecht, von den entsprechenden Verwaltungsbehörden wie der Polizei, dem Finanzamt oder dem Arbeitsamt verfolgt und in der Regel ein Bußgeldbescheid erlassen.

Neben dem Bußgeldbescheid können die Verwaltungsbehörden Gegenstände einziehen, ein Fahrverbot erlassen oder auch nur eine Verwarnung aussprechen.

Was können Sie gegen einen Bußgeldbescheid tun?

Ein solcher Bußgeldbescheid muss nicht hingenommen werden. Denn viele Bußgeldbescheide sind schlicht falsch!

Der Betroffene hat zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Daraufhin wird der Bußgeldbescheid vom örtlich zuständigen Amtsgericht überprüft. Das Verfahren unterscheidet sich hier kaum vom strafrechtlichen Verfahren. Einzige bedeutende Ausnahme ist, dass auf die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft sowie auf die Anwesenheit des Betroffenen verzichtet werden kann, sofern dieser von einem Anwalt vertreten wird.

Oft ergibt sich dann vor Gericht, dass die von der Verwaltungsbehörde gesammelten Beweise für die Festsetzung eines Bußgeldes oder Fahrverbots überhaupt nicht ausreichen oder die Höhe des Bußgeldes unangemessen ist.

Optimale Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten

Ein Anwalt, der sich bei Ordnungswidrigkeiten gut auskennt, kann erkennen, wann Bußgeldbescheide falsch sind und wann es daher sinnvoll ist, Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen.

Besonders wenn ein Fahrverbot droht und der Betroffene aus beruflichen oder persönlichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, sollte dringend ein Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht eingeschaltet werden.

Zu beachten sind hier die sehr kurzen Verjährungsfristen, die bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nur drei Monate betragen, im übrigen aber zwischen sechs Monaten und drei Jahren liegen. Wird der Bußgeldbescheid erst nach dieser Zeit erlassen, sollte man sich anwaltlich vertreten lassen, um die Rechtslage klären zu können.

Achtung! Machen Sie keine unüberlegten Aussagen

Beachten Sie, dass Sie als Betroffener auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zu einer Aussage verpflichtet sind. Nicht selten führt eine Aussage bei den Behörden ohne entsprechende rechtliche Beratung dazu, dass sich der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit in den Verdacht einer Straftat verwandelt.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot erhalten?
Hatten Sie einen Autounfall?
Benötigen Sie eine Beratung hinsichtlich Schadensregulierung?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. In Notsituationen bin ich 24/7 für Sie zu erreichen.

Kanzlei in Konstanz

07531 – 28670

Notfall 24/7

0151 – 614 66244

Als in Konstanz sowie bundesweit bestens vernetzte Rechtsanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie auch in folgenden Rechtsgebieten:

Gewaltdelikte

Vermögensdelikte und
Eigentumsdelikte

BtM

Sexualstrafrecht

Jugendstrafrecht

Haftsachen

Straßenverkehrsdelikte u. Verkehrsrecht

Opfervertretung

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