Anwältin für

Sexualstrafrecht

Die Notwendigkeit einer vorurteilsfreien Verteidigung im
Sexualstrafrecht

Beschuldigte eines Sexualdeliktes benötigen eine vorurteilsfreie und kompetente Strafverteidigung.
Primäres Ziel des Strafverteidigers ist es schon im Vorfeld die richtigen Schritte zu gehen, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Durch Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft lassen sich Konflikte so lösen, dass es einer Hauptverhandlung nicht mehr bedarf. Hier sollten Sie nichts dem Zufall überlassen.

Ist eine Hauptverhandlung nicht vermeidbar, sind die einzigen Beweise häufig, die Zeugenaussagen der vermeintlichen Opfer. Für den Strafverteidiger darf es daher kein Tabu sein, Zeugen intensiv und schonungslos zu befragen, um mögliche Ungereimtheiten aufzudecken.

Denn Aufgabe des Strafverteidigers ist es, die Glaubwürdigkeit der vermeintlichen Opfer sowie die Glaubhaftigkeit deren Aussagen zu überprüfen. Ohne fundierte Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie ist in diesen Fällen eine erfolgreiche Strafverteidigung kaum möglich.

Was sind Sexualdelikte?

Sexualdelikte sind Straftaten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten. Welche sexuellen Handlungen strafbar sind, wird in §§ 174 ff StGB geregelt.

Strafrechtlich geahndet wird unter anderem:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
  • Zuhälterei
  • Exhibitionistische Handlungen
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses

Ein hochsensibles Rechtsgebiet

Das Sexualstrafrecht polarisiert wie kein anderes. Wird jemand beispielsweise einer Vergewaltigung beschuldigt, reagiert die Öffentlichkeit, angefeuert durch die Medien, mit einem Aufschrei und absoluter Empörung. Beschuldigte werden durch die Gesellschaft vorverurteilt, stigmatisiert und regelrecht an den Pranger gestellt.

Dabei wird die tatsächliche Beweislage oft übersehen. Denn nicht jeder Vorwurf erweist sich als wahr. Die Quote von falschen Strafanzeigen ist extrem hoch. Gründe dafür sind vielfältig und in vielen Fällen die Folge von gescheiterter Kommunikation. Die eigene Scham spielt eine immense Rolle und ist Triebkraft diverser Anzeigen. Aber auch der Einsatz als Druckmittel, beispielsweise in Ehescheidungen oder als Racheakt nach erfolgtem Seitensprung, sind Gründe für eine Anzeige.

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, hat dies trotz eventuellem Freispruch enorme gesellschaftliche, berufliche und soziale Folgen. Die Kündigung des Arbeitsplatzes, das Auseinanderbrechen von Familien und soziale Isolierung sind nur einige Beispiele für die Konsequenzen eines solchen Vorwurfs.

Lassen Sie sich von mir effektiv und vorurteilsfrei verteidigen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen schon im Vorfeld vermeiden. Die Verhinderung einer öffentlichen Hauptverhandlung ist oberste Prämisse!

Weitere Infos zu den häufigesten Fragen rund um das Thema Sexualdelikte

Sind Sie Beschuldigter oder Angehöriger eines Beschuldigten?
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. In Notsituationen bin ich 24/7 für Sie zu erreichen.

Kanzei in Konstanz

07531 – 28670

Notfall 24/7

0151 – 614 66244

Als in Konstanz sowie bundesweit bestens vernetzte Rechtsanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie auch in folgenden Rechtsgebieten:

Gewaltdelikte

Vermögensdelikte und
Eigentumsdelikte

BtM

Sexualstrafrecht

Jugendstrafrecht

Haftsachen

Straßenverkehrsdelikte u. Verkehrsrecht

Opfervertretung

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