Warum braucht es einen Anwalt für Opfer in einem Strafverfahren?
Das deutsche Strafgesetzbuch und die deutsche Strafprozessordnung ist täter- und nicht opferorientiert. Im Mittelpunkt des Strafprozesses steht der Angeklagte. Es geht darum, die Tat aufzuarbeiten, alle notwendigen Beweise zu sammeln und den Täter anschließend zu verurteilen oder, im Zweifel, freizusprechen.
Die Stellung des Opfers ist im Verfahren absolut untergeordnet, was sich auch darin zeigt, dass sich die Rolle eines Geschädigten, in fast allen Verfahren, in der Zeugenaussage erschöpft.
Welche Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung?
Geschädigte und Hinterbliebene haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, eigene Rechte geltend zu machen. Diese müssen sie jedoch aktiv in Anspruch nehmen. Sie können z.B. im Verfahren als Nebenkläger auftreten oder ein zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld geltend machen.
Wichtig zu wissen ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen Opfer und Hinterbliebene das Recht haben, sich einen Rechtsanwalt gerichtlich beiordnen zu lassen. D.h. die Kosten werden vom Staat übernommen.
Sollten Sie Opfer oder Hinterbliebener einer Straftat geworden sein, stehe ich Ihnen gerne zu Seite und sorge dafür, dass Sie die Strapazen und psychischen Belastungen eines strafrechtlichen Verfahrens so schonend wie möglich überstehen.
Ich setze mich dafür ein, eine gerechte Strafe für den Täter sowie Ihre finanzielle Entschädigung zu erreichen.
Welche Rolle spielt der Zeugenbeistand?
Zeugenaussagen können für Geschädigte sehr belastend sein. Zum Schutz vor unzulässigen Fragen und falschen Beschuldigungen insbesondere vonseiten der Verteidigung des Angeklagten, können sich Zeugen zu Vernehmungen vor der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht von einem Opferanwalt begleiten lassen.
Ein sogenannter Zeugenbeistand, im besten Falle ein Strafverteidiger, kann unter Umständen Akteneinsicht nehmen und unter anderem den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen.
Aktive Teilnahme der Opfer am Verfahren durch die Nebenklage
Die Position des Geschädigten innerhalb des Verfahrens kann über die Zeugenstellung hinaus gestärkt werden, indem das Opfer einer Straftat im Verfahren als Nebenkläger auftritt.
Nebenklage bedeutet, dass sich Geschädigte und Angehörige der Geschädigten der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen können und ihnen so die Möglichkeit gegeben wird, aktiv an der Sachverhaltsaufklärung teilzunehmen. So haben Nebenkläger das Recht, den Täter und Zeugen zu befragen, Beweisanträge zu stellen, Erklärungen abzugeben oder Sachverständige abzulehnen.
Die aktive Teilnahme am Prozess hat nicht nur tatsächliche Folgen, sondern auch psychologische. Sie gibt dem Opfer, den Angehörigen oder Hinterbliebenen die Möglichkeit dem Täter nicht nur als Opfer gegenüberzutreten, sondern sich als Kläger selbst zu behaupten und Macht zu demonstrieren. Diese Funktion hat enormen Einfluss auf die persönliche Tataufarbeitung und die Bewältigung der psychischen Folgen von Straftaten.
Gerne begleite ich Sie als Nebenklagevertreterin bei diesem wichtigen Prozess.
Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld
Geschädigte und Hinterbliebene einer vorsätzlichen Gewalttat haben, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Anspruch auf staatliche Entschädigung.
Auch gegenüber dem Täter bestehen Schadensersatzansprüche. Beispielsweise besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Anspruch auf Ersatz von Krankenhaus- oder Anwaltskosten. Diese Ansprüche können zivilrechtlich geltend gemacht werden oder mit dem strafrechtlichen Verfahren verbunden werden (sog. Adhäsionsverfahren). Einer Vertretung der Opfer einer Straftat bedarf es damit auch über das strafrechtliche Verfahren hinaus.
Schnelle Hilfe durch Annäherungsverbote, Wohnungsverweise und Rückkehrverbote
Oft ist besonders schnelle Hilfe gefragt. Gerade bei häuslicher Gewalt oder bei sonstigen Sachverhalten, bei denen eine weitere Kontaktaufnahme und dadurch eine weitere Gefährdungslage zu erwarten ist, müssen Annäherungsverbote, Wohnungsverweise und Rückkehrverbote beantragt und von den entsprechenden Behörden ausgesprochen werden.
Handelt es sich um kleinere Delikte, ist es eventuell im Interesse des Opfers, eine Hauptverhandlung zu vermeiden und auf anderem Wege eine Wiedergutmachung zu erlangen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Weg, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder zumindest eine mildere Bestrafung zu begründen.