Anwältin für

Haftsachen

Die Verteidigung von Gefangenen

Die Haft stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte eines jeden Menschen dar. Aufgrund der extremen Belastung sind die Voraussetzungen für den Strafvollzug sowie für die Untersuchungshaft streng geregelt. Dabei sind Betroffene jedoch nicht ohne Rechte. Um diese Rechte zu wahren, bedarf es einer effektiven Strafverteidigung.

Haftbefehl und Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.
Sie wird während des Ermittlungsverfahrens durch einen Haftbefehl angeordnet, wenn gegen den Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht, sowie Haftgründe vorliegen und die Untersuchungshaft verhältnismäßig ist.

Mögliche Haftgründe sind:

  • Flucht, und Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr,
  • Verdacht eines Kapitaldelikts
  • Wiederholungsgefahr

Der Beschuldigte wird nach Erlass eines Haftbefehls festgenommen und in das für ihn zuständige Gefängnis gebracht. Solange die Haftgründe vorliegen, bleibt er dort in der Regel bis zum Urteilsspruch.

Warum ist es wichtig eine Haftprüfung zu beantragen?

Wurde der Beschuldigte, nach Erlass eines Haftbefehls festgenommen, kann er durch die Haftprüfung die Voraussetzung der Untersuchungshaft richterlich überprüfen lassen und versuchen so wieder entlassen zu werden. Dabei ist es das Ziel, den Richter zu überzeugen, dass entweder der dringende Tatverdacht oder der Haftgrund nicht oder zumindest nicht mehr vorliegen.

Für den Strafverteidiger und Rechtsanwalt eröffnet dies verschiedene Möglichkeiten, den Beschuldigten effektiv zu verteidigen.

Wird beispielsweise der Haftbefehl auf die Fluchtgefahr gestützt, kann unter Umständen eine Entlassung schon dadurch erreicht werden, dass dem Richter dargelegt wird, dass der Beschuldigte einen festen Wohnsitz im Inland hat, er dort familiär verwurzelt ist und/oder einer festen Arbeit nachgeht.

Eine andere Verteidigungsstrategie bei Fluchtgefahr kann es sein, eine Aussetzung der U-Haft zu erreichen, indem beispielsweise dem Beschuldigten auferlegt wird, sich regelmäßig bei Gericht oder Polizei zu melden und/oder eine Kaution zu hinterlegen.

Anspruch auf einen Pflichtverteidiger

In der Untersuchungshaft wird dem Beschuldigten unverzüglich ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Falls der Beschuldigte keinen konkreten Anwalt benennen kann, wählt das Gericht den Verteidiger selbst aus. Ich übernehme Ihre Verteidigung in jeder Verfahrenslage, auch als Pflichtverteidigerin.

Nach dem Urteil: Die Strafhaft

Wurde ein Beschuldigter in der Hauptverhandlung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, muss er die Haftstrafe in der für ihn zuständigen Justizvollzugsanstalt antreten. Welche Anstalt zuständig ist, richtet sich maßgeblich nach dem Geschlecht, dem Wohnort und der Vollzugsdauer.

Auch während dieser Zeit hat der Verurteilte einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Dieser kann sich beispielsweise dafür einsetzten, dass der Gefangene außerplanmäßig in eine andere Anstalt verlegt wird, um so z.B. Besuche zu erleichtern, eine Ausbildung in Gefangenschaft zu absolvieren oder medizinisch optimal versorgt zu werden.

Insbesondere kann ein Anwalt für Strafrecht darauf hinwirken, dass Haftlockerungen wie der Freigang erreicht werden und der Gefangene nach 2/3 der Haftzeit oder sogar nach der Hälfte der Haftzeit auf Bewährung entlassen wird.

Liegt gegen Sie ein Haftbefehl vor?
Sie befinden sich bereits in Untersuchungshaft oder in Strafhaft?
Sie sind Angehöriger eines Inhaftierten?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. In Notsituationen bin ich 24/7 für Sie zu erreichen.

Kanzlei in Konstanz

07531 – 28670

Notfall 24/7

0151 – 614 66244

Als in Konstanz sowie bundesweit bestens vernetzte Rechtsanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie auch in folgenden Rechtsgebieten:

Gewaltdelikte

Vermögensdelikte und
Eigentumsdelikte

BtM

Sexualstrafrecht

Jugendstrafrecht

Haftsachen

Straßenverkehrsdelikte u. Verkehrsrecht

Opfervertretung

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