Anwältin für

Betäubungsmitteldelekite

 

FAQ zum Thema Betäubungsmitteldelekite

Was sind Betäubungsmittel?

Betäubungsmittel (BtM), umgangssprachlich auch Drogen oder Suchtmittel genannt, sind Substanzen, deren Gebrauch eine körperliche und/oder psychische Abhängigkeit hervorrufen können. Eine psychische Abhängigkeit ist dabei der Drang zur wiederholten Einnahme, wobei dieser häufig verbunden ist mit der Erhöhung der Dosis. Körperliche Abhängigkeit ist hingegen gegeben, wenn physische Entzugserscheinungen auftreten, sobald die Wirkung des Betäubungsmittels nachlässt. Beide Abhängigkeiten treten meist gemeinsam auf. So sind unter diesen Begriff ebenso Alkohol und Zigaretten zu fassen, obwohl diese legale Betäubungsmittel darstellen. Für die Bewertung, ob es sich grundsätzlich erstmal um Betäubungsmittel handelt ist die Legalität irrelevant.

Was ist das Betäubungsmittelgesetz?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bildet den Kern im Betäubungsmittelrecht, denn nach diesem richtet sich die Strafbarkeit in Betäubungsmitteldelikten. Anders als der Großteil der Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, wurden aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieses Rechtsgebietes die Regelungen hierfür ausgelagert und in einem eigenen Gesetz geregelt. Damit handelt es sich um ein strafrechtliches Nebengebiet, bei dem es essenziell ist, einen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben, der sich mit dieser Materie auskennt und somit als Anwalt für Betäubungsmittelrecht tätig ist.

Welche Betäubungsmittel sind legal?

Welche Drogen legal sind richtig sich danach, ob diese vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst sind oder nicht. In diesem gibt es eine abschließende Auflistung an Substanzen, die im Rahmen des BtMG verboten sind. Hiervon nicht erfasst und somit legale Betäubungsmittel sind z.B. Alkohol, Nikotin oder Koffein. Auch ein Teil verschiedener Pflanzenarten, die ebenfalls eine berauschende Wirkung haben können, wie z.B. der Fliegenpilz, sind nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst und somit legal. Die bekanntesten illegalen Betäubungsmittel in Deutschland sind hingegen:

  • Cannabis
  • Amphetamine
  • Kokain
  • LSD
  • Ecstasy
  • Opiate

Ist der Konsum von Betäubungsmitteln strafbar?

Der Konsum an sich ist nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unter Strafe gestellt. Allerdings geht damit ein großer Irrglaube einher, dass in Fällen des reinen Konsums eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist. Denn anders als der Konsum ist der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar. Ein Konsum von Drogen ohne diese zu besitzen ist fast nicht denkbar, weswegen in den allermeisten Fällen zwar keine Strafbarkeit wegen des Konsums in Frage kommt, jedoch wegen des Besitzes. Des Weiteren sind unter anderem der Handel, der Anbau und die Abgabe von Betäubungsmitteln im BtMG unter Strafe gestellt.

Wann ist die Grenze zur geringen Menge überschritten? Warum ist das relevant?

Wann der Schwellenwert der geringen Menge überschritten ist, hat die Rechtsprechung in verschiedenen Urteilen festgelegt, da es hierzu keine rechtlich definierten Grenzen im Betäubungsmittelgesetz gibt. Ob dieser Schwellwert überschritten ist, ist abhängig von der Wirkstoffmenge und darf hierbei höchstens 3 Konsumeinheiten umfassen. Dementsprechend muss zwischen den verschiedenen Betäubungsmitteln unterschieden werden, denn nicht jede Droge enthält den gleichen Wirkstoff. Der Schwellenwert der Wirkstoffmenge ist somit je nach Betäubungsmittel anders festgesetzt. Beispielsweise ist aktuell eine Wirkstoffmenge von 0,045 g THC bei Cannabis, 0,03 g HHCI bei Heroin und 0,1 g KHCI bei Kokain als gering zu werten. Diese Frage ist vor allem wichtig, da die Staatsanwaltschaft beim Vorliegen einer geringen Menge, wenn diese ausschließlich dem Eigenverbrauch dient, von einer Strafverfolgung absehen kann. Ebenso kann das Gericht unter diesen Voraussetzungen von einer Strafe absehen. Dies hängt allerdings stark vom Einzelfall ab und kann deswegen nicht pauschal vorhergesagt werden. Das Pendant zur geringen Menge bildet die nicht geringe Menge. Dieser Schwellenwert hat Auswirkungen auf den Strafrahmen, denn wenn eine nicht geringe Menge vorliegt, ist für die Betäubungsmittelstraftat eine höhere Strafe vorgesehen. Der Schwellenwert der nicht geringen Menge liegt bei Cannabis bei einer Wirkstoffmenge von 7,5 g THC, bei Heroin bei einer Wirkstoffmenge von 1,5 g HHCI und bei Kokain bei einer Wirkstoffmenge von 5,0 g KHCI.

Hat eine BtM-Verurteilung Auswirkungen auf meinen Führerschein?

Der Verlust des Führerscheins droht nicht nur, wenn man unter Einfluss von Betäubungsmitteln beim Führen eines Kraftfahrzeuges erwischt wird. Dieser kann ebenso drohen bei schon einmaligem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Strafverfolgungsbehörden melden schon kleinere Verstöße den Fahrerlaubnisstellen, die dann die Fahreignung überprüfen. Gerade für Personen, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind kann das oft zu größeren Problemen führen, bis hin zum Verlust des Jobs. Um Ihren Führerschein zu sichern ist es besonders wichtig sich von einem Rechtsanwalt für Strafrecht, der sich ebenso mit Betäubungsmitteldelikten auskennt, vertreten zu lassen.

Brauche ich einen speziellen Anwalt für Betäubungsmittelrecht?

Das Betäubungsmittelrecht stellt ein Nebengebiet des Strafrechts dar, welches geprägt ist von Komplexität und besonderen strafprozessualen Vorschriften. Aufgrund dessen stellt es nicht nur juristische Leihen, sondern auch viele Rechtsanwälte vor viele Unklarheiten. Es ergeben sich Fragen, wie zum Beispiel wann eine geringe Menge oder eine nicht geringe Menge vorliegt, und welche Auswirkungen hat das? Ist der Konsum von Betäubungsmitteln wirklich straflos? Und hat eine Verurteilung möglicherweise Auswirkungen auf meinen Führerschein? Um eine effektive Strafverteidigung als Rechtsanwalt gewähren zu können ist es essenziell diese Besonderheiten zu kennen und mit ihnen umgehen zu können, weswegen unbedingt ein Anwalt für Betäubungsmittelrecht zu Rate gezogen werden sollte. Als Anwältin und Strafverteidigerin habe ich mich speziell auf das Betäubungsmittelrecht spezialisiert, sodass der Umgang mit Betäubungsmitteldelikten zu meinem juristischen Alltag gehört.

Tipps für das Strafverfahren

Machen Sie keinesfalls Aussagen bei den Justizbehörden, bevor Sie sich nicht mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht, der spezialisiert ist auf Betäubungsmitteldelikte, beraten haben. Sie laufen dann Gefahr Sachverhalte einzugestehen, die ohne ihre Mithilfe nicht hätten bewiesen werden können. Gerade im Bereich der Betäubungsmitteldelikte können zudem schon feinste Nuancen in der Sachverhaltsschilderung über eine strafrechtliche Verurteilung oder die Einstellung des Strafverfahrens entscheiden. Um den bestmöglichen Ausgang des Strafverfahrens zu gewähren, stehe ich Ihnen als Anwältin schon von Beginn des Ermittlungsverfahrens an zur Seite. Dabei bin ich nicht nur als lokaler Rechtsanwalt in und im Umkreis von Konstanz tätig, sondern agiere als Anwältin bundesweit.

Falls Sie in Absprache mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht beabsichtigen den Vorwurf des Umgangs mit Betäubungsmitteln einzugestehen sollten Sie auf jeden Fall die Drogenberatung aufsuchen, sich diesen Besuch bescheinigen lassen und die Bescheinigung mit zur Hauptverhandlung bringen. Zudem sollten Sie sich einem Urinkontrollprogramm unterziehen und die negativen befunde ebenfalls dem Richter vorzeigen

Wo kann ich mir Hilfe suchen, wenn ich ein Problem mit Betäubungsmitteln habe?

Sich Hilfe zu suchen, wenn einem klar wird, dass eine mögliche Drogenabhängigkeit besteht, ist nicht nur für einen persönlich ein wichtiger Schritt, sondern kann auch positive Auswirkungen im Strafverfahren haben, z.B. bei der Strafzumessung.

Hilfsangebote und Anlaufstellen in Konstanz findet Sie unter anderem hier:

Drogenberatung Konstanz:

http://drogenberatung-konstanz.de/

https://www.suchtberatung-konstanz.de/

Bundesweit gibt es verschiedene Anlaufstellen. Die Träger können je nach Landkreis variieren. Grundsätzlich ist die Caritas eine gute Anlaufstelle bei einer Suchtproblematik.

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Als in Konstanz sowie bundesweit bestens vernetzte Rechtsanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie auch in folgenden Rechtsgebieten:

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Sexualstrafrecht

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