Anwältin für

Opfervertretung

FAQ zum Thema Opfervertratung

Was gibt es für Möglichkeiten der Opfervertretung?

Das Opfer belegt im Strafverfahren eine Nebenrolle, denn im Zentrum steht der Täter. Deswegen beschränkt sich die Beteiligung des Opfers oft auf eine Zeugenaussage. Allerdings gibt es Möglichkeiten, wie man als Opfer zumindest ein Stück weit das Strafverfahren mitgestalten kann und hierbei auch durch einen Anwalt vertreten werden kann. Diese Möglichkeiten sind unter anderem die Nebenklage, die Privatklage und das Adhäsionsverfahren.

Was ist eine Nebenklage? Was ist ein Nebenkläger?

Die Nebenklage bietet dem Verletzen oder einem anderen Berechtigten, die dann zum Nebenkläger werden, die Möglichkeit ein Strafverfahren kritisch zu begleiten, durch bestimmte Beteiligungsrechte, die dem Verletzen zur Verfügung stehen. Diese Beteiligung wurde aufgrund des Opferschutzgesetzes eingeführt, denn den Interessen des Verletzten werden immer mehr Bedeutung im Strafverfahren zugeschrieben. Gerade diese Entwicklung ist willkommen zu heissen, denn im Strafverfahren geht es nicht nur um die staatlichen Interessen, sondern auch um die Aufarbeitung für das Opfer.

Hierbei kann sich der Verletzte von einem Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten lassen, sodass die bestmögliche Beteiligung und die Wahrnehmung aller Interessen gewährleistet werden kann.

Welche Rechte habe ich als Nebenkläger?

Die Rechte, die man als Nebenkläger hat sind mittlerweile umfangreicher, als man sich das vielleicht denkt. Dabei bestehen diese Rechte nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern ein relativ großer Teil besteht schon vor der Hauptverhandlung. So besteht zum Beispiel das Recht auf Anhörung, erweiterter Akteneinsicht, auf Mitteilung von Terminen und ein Erklärungsrecht sowie ein Beweisantragsrecht.

Diese Rechte hat der Verletzte zum Teil auch noch in der Hauptverhandlung. In dieser erweitern sich die Rechte des Opfers allerdings noch. Hinzu kommt zum Beispiel noch ein Befragungsrecht von Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen, welches eine große Relevanz hat, da gerade durch dieses Fragerecht Fragen des Verletzten geklärt werden können, die das Gericht oder die Staatsanwaltschaft so nicht stellt.

Was ist eine Privatklage?

Die Privatklage bietet dem Verletzten die Möglichkeit trotz Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft dieses vor Gericht durchführen zulassen und zu ermöglichen. Dies geht allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist beispielsweise nicht für jede Straftat möglich.

Bei welchen Straftaten eine Privatklage erhoben werden kann richtet sich nach § 374 StPO. Dort ist eine abschließende Auflistung geregelt, die normiert für welche Straftaten eine Privatklage möglich ist. Zudem kann keine Privatklage gegen Personen unter 18 Jahren erhoben werden, da hier der Jugendschutz den Interessen des Verletzten übersteigt.

Wann kommt eine Privatklage in Betracht?

Eine Privatklage kommt in Betracht, wenn eines der Delikte aus dem § 374 StPO vorliegt, der Täter älter als 18 Jahre ist und die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt hat. Zudem muss in den meisten Fällen versucht worden sein die Straftat vor einer Vergleichsbehörde zu rügen. Dies ist eine Besonderheit des Privatklageverfahrens.

Was ist das Adhäsionsverfahren?

Das Adhäsionsverfahren dient dazu vermögensrechtliche Ansprüche, wie zum Beispiel einen Anspruch auf Schmerzensgeld, die eine Person aufgrund einer Straftat gegen den Täter hat, im Strafverfahren geltend zu machen, sodass nicht noch extra ein Prozess vor dem Zivilgericht geführt werden muss. Hier wird der Zusammenhang zwischen der Strafe auf der einen Seite und der Wiedergutmachung auf der anderen Seite deutlich.

Das Adhäsionsverfahren soll vermeiden, dass mehrere Gerichte, also ein Strafgericht und ein Zivilgericht, mit derselben Sache betreut sind und möglicherweise zu verschiedenen Entscheidungen kommen. Grundsätzlich ist nämlich ein Zivilgericht nicht an das Urteil des Strafgerichts gebunden, sodass in einem Zivilprozess möglicherweise eine andere Wertung der vorliegenden Beweise vorgenommen werden kann, womit auch ein anderer Urteilsspruch einhergehen kann.

Voraussetzungen des Adhäsionsverfahrens

Das Adhäsionsverfahren kann grundsätzlich in jedem Strafverfahren durchgeführt werden. Dafür ist ein Adhäsionsantrag von Nöten. Zudem muss der vermögensrechtliche Anspruch des Verletzten im Zusammenhang mit der Straftat und somit auch mit dem Strafverfahren stehen.

Des Weiteren dürfte der Verletzte den Anspruch nicht anderweitig geltend gemacht haben, da ansonsten eine Doppelbelastung des Täters bestehen würde, was gerade nicht angestrebt wird durch ein Adhäsionsverfahren. Es soll alleinig nur Vereinfachung der Geltendmachung der Ansprüche dienen. Zudem darf sich aus Gesichtspunkten des Jugendschutzes das Adhäsionsverfahren nicht gegen einen Jugendlichen richten, sondern nur gegen Erwachsene.

Brauche ich einen speziellen Fachanwalt, der sich auf den Opferschutz im Strafverfahren spezialisiert hat?

Aufgrund der breiten Möglichkeiten, die der Opferschutz im Strafverfahren mittlerweile bietet, ist es nicht einfach herauszufinden, wann welches Mittel das Richtige ist, um seine Interessen bestmöglich durchzusetzen. Aufgrund dessen ist es wichtig einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der sich mit diesem Themengebiet auskennt.

Die Opfervertretung ist eines der Themen mit denen Ich mich als Anwältin für Strafrecht besonders auseinandergesetzt habe. Dabei bin ich nicht nur als lokaler Rechtsanwalt in und im Umkreis Konstanz tätig, sondern agiere bundesweit.

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